Information zur Abrechnung
Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung. Als Orientierungshilfe gibt es das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), in dem klassische Leistungen des Heilpraktikers aufgelistet werden.
Der wiedergegebene Preisrahmen wurde durch eine statistische Umfrage, in der alle Heilpraktiker eingebunden waren, ermittelt. 1985 wurde zum letzten Mal ein GebüH von den Heilpraktikerverbänden herausgegeben und mit Leistungen und Honorarrahmen versehen, die der Auswertung der zuvor durchgeführten Umfrage entsprechen.
Damit wurde das GebüH von 1977 abgelöst. Die ausgestalteten Regularien wurden sensibel nach Absprache mit Kostenträgern erarbeitet. Nur so wurde das GebüH 1985 Gegenstand der Leistungszusage der PKV und der Beihilfe.
Die Gebühren entsprechen somit dem Stand von 1985!
Seither hat sich viel getan.
Beispielsweise gibt es die DDR nicht mehr, wir telefonieren mit Handys und auch die Medizin hat in den vergangenen 38 Jahren große Fortschritte gemacht.
Um Sie vollumfänglich und vor Allem zeitgemäß zu beraten, zu untersuchen, zu behandeln und zu betreuen, reicht das GebüH faktisch nicht aus. Aus diesem Grunde wird eine separate Honorarvereinbarung geschlossen. Dort, wo es Abrechenziffern gibt, die es uns erlauben, weiterhin unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu praktizieren, werden diese Abrechenziffern genutzt. An vielen anderen Stellen jedoch ist eine Abrechnung gemäß GebüH leider nicht möglich. Dies umfasst vor allem die Bereiche Infusionstherapie, Erschöpfung/Burn-out und Darmtherapie.